Auswirkungen des Brexit

Im Jahr 2016 haben sich die Wahlberechtigten in Großbritannien mit ihrem Votum dafür entschieden, dass Großbritannien die Europäische Union verlässt. Der Brexit bringt neben weitreichenden Auswirkungen auf die künftigen Wirtschaftsbeziehungen auch gesellschaftsrechtliche Änderungen mit weitreichenden Konsequenzen für die Rechnungslegung mit sich.

Für Gesellschaften gilt grundsätzlich die Niederlassungsfreiheit, sodass ein Unternehmen britischen Rechts (z.B. Limited) seinen Verwaltungssitz in einem anderen Mitgliedsstaat unterhalten kann. Zwar kann der Verwaltungssitz wohl beibehalten werden. Mit dem Austritt verlieren diese Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland jedoch ihren Status als Kapitalgesellschaft und werden zwangsweise in eine Personengesellschaft umgewandelt. Daraus resultiert der Verlust des haftungsbeschränkten Mantels der Kapitalgesellschaft. Umgekehrt sind auch europäische Kapitalgesellschaften mit Verwaltungssitz in UK betroffen, da sie unter Umständen ihre (haftungs-)rechtliche Anerkennung verlieren können.

Die gesellschaftsrechtlichen Änderungen bringen auch Folgen für die Rechnungslegung, insbesondere beim Ausweis des Eigenkapitals, mit sich. Ferner stellt sich die Frage nach der wertmäßigen Fortführung von einzelnen Bilanzpositionen im Hinblick auf die Realisierung stiller Reserven.

Unabhängig von der finalen Form der Brexit-Entscheidungen sollten Gesellschaften mit UK-Aktivitäten ihre zukünftige Strategie und Positionierung im Marktumfeld überdenken.

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