Neuerungen des Jahreswechsels 2017/2018

Im nachfolgenden sind einige ausgewählte Änderungen des Jahreswechsels 2017/2018 dargestellt:

  • Erhöhung Kindergeld
    Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind wurde auf jeweils 194 Euro erhöht. Für das dritte Kind gibt es nun 200 Euro. Ab dem 4. Kind beläuft sich das Kindergeld ab 01.01.2018 auf 225 Euro.
     
  • Stärkung der Betriebsrente
    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Hierdurch sollen Betriebsrenten insbesondere in Kleinbetrieben attraktiver werden. Allerdings steigt die finanzielle Belastung der Arbeitgeber, da eine obligatorische Beteiligung des Arbeitgebers an der Entgeltumwandlung eingeführt wurde. Die Modelle Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage wurden um das neue Sozialpartnermodell „Vereinbarung einer unverbindlichen Zielrente ohne Haftung des Arbeitgebers“ erweitert.
     
  • Neues Werkvertragsrecht ab 01.01.2018
    Das Werkvertragsrecht wurde zum Jahresanfang reformiert und an die Besonderheiten des Bauvertrags sowie anderer Werkvertragsformen angepasst. Die Bauunternehmen sind beispielsweise ab 01.01.2018 zur Erstellung von detaillierten Baubeschreibungen gegenüber privaten Bauherren verpflichtet.
     
  • Anpassung der kaufrechtlichen Mängelhaftung an die die Rechtsprechung
    Die kaufrechtliche Mängelhaftung wurde zu Gunsten der Verbraucher an die Rechtsprechung angepasst. Die Kosten für Aus- und Einbau und die damit verbundenen Kosten (z. B. mangelhafte Fliesen im Bad) müssen ab 01.01.2018 nicht mehr vom Verbraucher getragen werden.
     
  • Mutterschutz
    Ab dem 01.01.2018 wurde das Mutterschutzgesetz angepasst. Es können nunmehr auch nicht berufstätige Frauen, Schülerinnen und Studentinnen Mutterschutz in Anspruch nehmen. Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes soll zukünftig jeder Arbeitsplatz daraufhin überprüft und beurteilt werden, ob sich für schwangere Mitarbeiterinnen durch die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes Risiken ergeben könnten. Bisher gab es eine solche Regelung nur beim Umgang mit gefährlichen z. B. chemischen Stoffen. Arbeitsverbote gegen den Willen von Schwangeren sind jedoch nicht mehr zulässig.
     
  • Haftungsbeträge bei Missbrauch von Kreditkarten und Online-Banking
    Verbraucher haften in der Regel ab 13.01.2018 nur noch bis zu einem Betrag von 50 Euro (bisher: 150 Euro). Dies gilt nicht, wenn dem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
     
  • Vereinfachung der Steuererklärung
    Bei Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen beim Finanzamt nur noch Belege auf Anfrage des Finanzamts - nach Abgabe bzw. der elektronischen Übermittlung der Erklärung - eingereicht werden. Das Finanzamt kann Belege noch bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids anfordern. Für diesen Zeitraum gilt eine Aufbewahrungspflicht des Steuerpflichtigen, sollten sich nicht längere Aufbewahrungspflichten aus der Abgabenordnung oder anderen Vorschriften ergeben.
     
  • Einnahmen-/Überschussrechnung bei Kleinunternehmern
    Die Anlage EÜR (Einnahmen-/Überschussrechnung) muss ab dem Veranlagungszeitraum 2017 auch für Kleinunternehmer nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Die bisherige Regelung, dass bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 Euro die Abgabe einer formlosen
    Einnahmen-/Überschussrechnung als ausreichend angesehen worden ist, entfällt damit.
     
  • Abgabe für Investmentfonds
    Inländische Dividenden und Immobilienerträge deutscher Investmentfonds werden künftig direkt mit 15 % Körperschaftsteuer belastet. Dadurch sollen ausländische und inländische Investmentfonds gleichgestellt werden, denn bisher war auf Ebene von in Deutschland zugelassenen Fonds keine Steuer auf Erträge wie z. B. Dividenden und Immobilienerträge zu zahlen.
     
  • Heilberufe und kassenärztliche Berufsvereinigung (KBV)
    Auch für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bringt 2018 einige Veränderungen. Die KBV hat die wesentlichen Neuerungen auf ihrer Internetseite (www.kbv.de) zusammengestellt.
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