Neues durch die Wirtschaftsprüferkammer

Erfolgreiche Qualitätskontrolle bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wirtschaftsprüfer müssen, sofern sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen, ihre Praxis mindestens alle sechs Jahre durch einen unabhängigen Prüfer für Qualitätskontrolle prüfen lassen.

Die Penke Heinze Ketterl GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat erfolgreich am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 6 Satz 7 WPO teilgenommen.

Die Bescheinigung wurde von der Wirtschaftsprüferkammer bis zum 26.05.2022 verlängert.

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