Neues durch die Wirtschaftsprüferkammer
Erfolgreiche Qualitätskontrolle bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfer müssen, sofern sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen, ihre Praxis mindestens alle sechs Jahre durch einen unabhängigen Prüfer für Qualitätskontrolle prüfen lassen.
Die Penke Heinze Ketterl GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat erfolgreich am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 6 Satz 7 WPO teilgenommen.
Die Bescheinigung wurde von der Wirtschaftsprüferkammer bis zum 26.05.2022 verlängert.